Arbeiten 4.0 ist ein viel diskutiertes Thema. Zufolge einer aktuellen Arbeitszeitstudie (Deloitte 2017) spielt zwar nach wie vor die Gleitzeit mit Kernzeit die entscheidende Rolle. Vertrauensarbeitszeit, Home-Office und Desk-Sharing seien aber Konzepte, die immer öfter angeboten werden. In den medialen Schlagzeilen waren in den vergangenen Jahren aber durchaus auch Beispiele zu lesen, die der Flexibilisierung auch klare Grenzen setzen und einer fortschreitenden „Entgrenzung“ der Arbeitszeit entgegenwirken.
Arbeits(zeit)rechtliche Aspekte werden in der aktuellen Diskussion kaum beleuchtet. So ist Vertrauensarbeitszeit (im eigentlichen Sinn) auf Basis des AZG bspw. gar nicht umsetzbar.
Mobile-Working steht der Vertrauensarbeitszeit dabei sehr nahe, nicht nur das „Wann“ des Arbeitens, sondern auch das „Wo“ des Arbeitens soll der/die ArbeitnehmerIn weitgehend selbst entscheiden, der/die ArbeitgeberIn greift hier kaum noch ein.
Eine wesentliche Frage ist, was beim Mobile-Working als Arbeitszeit gilt. Denn der Arbeitszeitbegriff selbst ist nicht teilbar, und es gibt zwischen den „Polen“ Arbeitszeit und Freizeit keine weitere Abstufung oder Zwischenkategorien. So ist alles, was am Tag getan wird, entweder der Arbeitszeit oder der Freizeit (und damit der Nicht-Arbeitszeit) zuzuordnen. Das führt dazu, dass bspw. das Schreiben oder Beantworten einer E-Mail außerhalb des fixen Arbeitsortes (also bspw. in der U-Bahn oder im Zug) entweder vollinhaltlich der Arbeitszeit oder vollinhaltlich der Nicht-Arbeitszeit zuzuordnen ist.
Der vorliegende Beitrag will eine arbeitszeitrechtliche Bewertung von Modellen, die Elemente der Vertrauensarbeitszeit beinhalten, vornehmen und aufzeigen, welche „vertrauensarbeitszeitnahen“ Arbeitszeitmodelle aus arbeits(zeit)rechtlicher Sicht überhaupt gangbar sind. In diesem Zusammenhang soll gezeigt werden, wie ein neues Zeitmodell „Mobile-Working“ aus Sicht des AZG aussehen kann.
Quellen:
Deloitte Studie „Flexible-Working 2017“
Jöst, A., Gärtner, J. (2018): Neue Wege in der Gleitzeitgestaltung am Beispiel von "Mobile Working". Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht, 2. Jahrgang 2018, Nr. 1, S. 11-22.
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