Ausgangslage
Die Praxis für Teilzeitkräfte, die in vielen Fällen Frauen sind, sieht in Österreich im Grundsatz eine 3monatige Durchrechnung der Stunden vor. Stunden, die nach der Durchrechnung über der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit liegen, bekommen 25% Zuschlag.
Das neue Urteil
Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt: Teilzeitbeschäftigte dürfen in Bezug auf Mehrstunden und Überstunden nicht benachteiligt werden. Die zentrale Änderung betrifft den Anspruch auf Überstundenzuschläge, wenn die individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, unabhängig von der Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitkräfte.
Die vollständige Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier: curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-10/cp230158de.pdf
Es ist unklar, wie das Thema national gehandelt werden wird.
Die Folgen
Wichtig ist, sicherzustellen, dass:
- Mehr- bzw. Überstunden von Teilzeitkräften transparent erfasst werden
- Verbrauch als Zeitausgleich oder Abrechnung nachvollziehbar dokumentiert werden
- betriebliche Regelungen keine Diskriminierung gegenüber Vollzeitkräften beinhalten.
Ein Beitrag von Jana Büchelhofer und Ruth Siglär, XIMES GmbH
EuGH stärkt Rechte von Teilzeitkräften